Geschäftsführender / erweiterter Vorstand
Die Mitgliederversammlung beruft den Gesamtvorstand, der aus seiner Mitte den geschäftsführenden Vorstand (Vorstand BGB) und zwei weitere Mitglieder (Schatzmeister und Schriftführer) für 3 Jahre wählt. Notwendige Nachwahlen für die laufende Wahlperiode können in jeder Mitgliederversammlung erfolgen.
Der geschäftsführende / erweiterte Vorstand leitet die LSV, verwaltet die finanziellen Mittel und stellt den Haushaltsplan auf. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus der Satzung ergeben.
Website LSV: https://bit.ly/35gs60Y
Der Erweiterte Vorstand der Landesseniorenvertretung:





