Gemäß § 8 der Satzung der Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt e.V. wird der Gesamtvorstand von der Mitgliederversammlung berufen.
Jede Seniorenvertretung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt benennt und entsendet ein Mitglied und – für den Fall der Verhinderung – einen Stellvertreter in den Gesamtvorstand.
Damit ist gewährleistet, daß alle Seniorenvertretungen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten unmittelbar in die Vorstandsarbeit auf Landesebene eingebunden sind.
Geschäftsführender Vorstand
Die Vorsitzende, die stellvertretende Vorsitzende sowie die Schatzmeisterin und die drei Mitglieder des erweiterten Vorstands sind über die Geschäftsstelle erreichbar.
Gesamtvorstand
Die Mitgliederversammlung beruft den Gesamtvorstand, der aus seiner Mitte den geschäftsführenden Vorstand und den erweiterten Vorstand für 3 Jahre wählt. Notwendige Nachwahlen für die laufende Wahlperiode können in jeder Mitgliederversammlung erfolgen.
Der geschäftsführende / erweiterte Vorstand leitet die LSV, verwaltet die finanziellen Mittel und stellt den Haushaltsplan auf. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus der Satzung ergeben.