Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V.

"Wir sind Dienstleister für Verbraucher. Wir beraten, informieren, klären auf und vertreten Verbraucher zur Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber Anbietern.

 

Wir sind zugleich Interessenvertretung aller Verbraucher. Wir setzen uns öffentlich,gegenüber der Politik, der Verwaltung und Anbietern für wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutz ein [...]"
(Auszug aus dem Leitbild der Verbraucherzentrale)

 

Entsprechend der Satzung der Verbraucherzentrale liegt der Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt e. V. die Gemeinnützigkeit in ihrer überparteilichen, überkonfessionellen und verbandsunabhängigen Arbeit zu Grunde. Gemäß ihrem Selbstverständnis setzt die LSV dabei vorrangig auf die Meinungsbildung und den Erfahrungsaustausch im sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bereich. Der Fokus liegt zwar auf den Belangen der Seniorinnen und Senioren, allerdings sieht sich die LSV - ganz im Sinne des Mehrgenerationendenkens - bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht einseitig auf diese Altergruppe unserer Gesellschaft begrenzt.

 

Neben der telefonischen Beratung bietet die Verbraucherschutzzentrale in zahlreichen Städten des Landes auch Beratung vor Ort an. Über den Link https://www.vzsa.de/liste-der-beratungsstellen finden Sie auch eine Liste mit den Beratungsstellen sowie Informationen über Kontaktdaten und Öffnungszeiten. Diese Inhalte werden regelmäßig aktualisiert.

 

Die Pressemitteilungen sind direkt auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale zu finden:

 

https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/pressemitteilungen

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

 

Geschäftsstelle:

Steinbockgasse 01

06108  Halle (Saale)

Tel. (0345) 298 03 29

Fax (0345) 298 03 26

 

E-Mail: vzsa@vzsa.de

Web: www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

 

Aktuelle Pressemitteilungen der Verbraucherzentrale...

 

Neues Beratungsmobil der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

 

06406

Bernburg

Karlsplatz

07.01.2025

06268

Querfurt

Marktplatz am Rathaus

08.01.2025

38855

Wernigerode

Nicolaiplatz

09.01.2025

39307

Genthin

Marktplatz

13.01.2025

39288

Burg

Schartauer Straße (an der Uhr)

14.01.2025

39261

Zerbst

Alte Brücke (am dicken Turm)

15.01.2025

39606

Osterburg

August-Hillige-Platz

16.01.2025

39539

Havelberg

Markt (neben Springbrunnen)

20.01.2025

06366

Köthen

Marktplatz

21.01.2025

06917

Jessen

Marktplatz (an der Säule)

22.01.2025

06295

Eisleben

Marktplatz (am Lutherdenkmal)

23.01.2025

38835

Osterwieck

Bahnhofstraße 16 (Einkaufszentrum)

27.01.2025

39340

Haldensleben

Markt (vor dem Rathaus am Roland)

28.01.2025

39164

Oschersleben

Markplatz

29.01.2025

06667

Weißenfels

Marktplatz

30.01.2025

39638

Gardelegen

Rathausplatz

03.02.2025

 

Das Beratungsmobil der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt tourt regelmäßig durch Kommunen, in denen es keine festen Beratungsstellen gibt. Im Beratungsmobil werden Verbraucherinnen und Verbraucher von einer Servicekraft per Videochat mit einer Fachberaterin oder einem Fachberater der Verbraucherzentrale verbunden sowie beraten.

 

Anmeldungen für eine Beratung sind telefonisch über das landesweite Servicetelefon unter (0345) 29 27 800 oder online über

 

https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/beratung-st/terminvereinbarung möglich.

 

Neues Beratungsmobil der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht an den Start
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. (VZSA) wird um einen weiteren Baustein ergänzt – das neue Beratungsmobil wurde ausgeliefert. Sachsen-Anhalts Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger hat das Fahrzeug gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., Marco Tullner, und dem Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., Volkmar Hahn, in Dienst gestellt.
Neues Beratungsmobil der VZSA PM 18.12.2[...]
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Marktcheckt essbare Algen - Verbraucherzentrale
Die Nachfrage nach essbaren Algen steigt. Sie gelten als nährstoffreich und nachhaltig. Doch der Verzehr ist gesundheitlich nicht unbedenklich.
Marktcheck Algen Verbraucherzentrale.pdf
PDF-Dokument [160.6 KB]
Pressemitteilung zu Kaminen und Kachelöfen
In vielen Haushalten wird noch mit einem Kachelofen oder mit einem
gemütlichen Kaminfeuer geheizt. Wer eine derartige
„Einzelraumfeuerstätte“ zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März
2010 in Betrieb genommen hat, musste bis zum 31. Dezember 2024
einen Nachweis zur Einhaltung der in der
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegebenen
Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid erbringen: Kamine,
Kaminöfen und Öfen dürfen nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid
und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.
PM Kamine und Kacheloefen-1.pdf
PDF-Dokument [567.4 KB]

Weitere im Jahr 2024 von der Verbraucherzentrale herausgegebenen Pressemitteilungen des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie unter dem Link Pressemitteilungen 2024