Gesamtvorstand
Gemäß § 8 der Satzung der Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt e.V. wird der Gesamtvorstand von der Mitgliederversammlung berufen.
Jede Seniorenvertretung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt benennt und entsendet ein Mitglied und – für den Fall der Verhinderung – einen Stellvertreter in den Gesamtvorstand.
Damit ist gewährleistet, daß alle Seniorenvertretungen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten unmittelbar in die Vorstandsarbeit auf Landesebene eingebunden sind.