Geschäftsführender / erweiterter Vorstand
Die Mitgliederversammlung beruft den Gesamtvorstand, der aus seiner Mitte den geschäftsführenden Vorstand (Vorstand BGB) und zwei weitere Mitglieder (Schatzmeister und Schriftführer) für 3 Jahre wählt. Notwendige Nachwahlen für die laufende Wahlperiode können in jeder Mitgliederversammlung erfolgen.
Der geschäftsführende / erweiterte Vorstand leitet die LSV, verwaltet die finanziellen Mittel und stellt den Haushaltsplan auf. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus der Satzung ergeben.
Der Erweiterte Vorstand der Landesseniorenvertretung:





