Geschäftsführender / erweiterter Vorstand
Die Mitgliederversammlung beruft den Gesamtvorstand, der aus seiner Mitte den geschäftsführenden Vorstand und den erweiterten Vorstand für 3 Jahre wählt. Notwendige Nachwahlen für die laufende Wahlperiode können in jeder Mitgliederversammlung erfolgen.
Der geschäftsführende / erweiterte Vorstand leitet die LSV, verwaltet die finanziellen Mittel und stellt den Haushaltsplan auf. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus der Satzung ergeben.